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Häufig gestellte Fragen

Zum Thema "Europäische Geldstrafen und Geldbußen"

Warum habe ich eine Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung erhalten?

Gegen Sie wurde eine Geldstrafe oder Geldbuße im europäischen Ausland verhängt. Aufgrund internationalen Rechts kann die Sanktion auch im Inland beigetrieben werden. Mittels Bescheids hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Ersuchen des jeweiligen Staates bewilligt und die Geldsanktion für vollstreckbar erklärt. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, die Geldsanktion innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Bescheids zu begleichen. Die Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung haben Sie erhalten, weil der geforderte Geldbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist eingegangen ist. Damit wird Ihnen letztmalig die Gelegenheit gegeben, die Forderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu begleichen. Sollte nach Ablauf dieser Frist der geforderte Betrag nicht vollständig auf dem in der Zahlungserinnerung angegebenen Konto eingegangen sein, wird das BfJ gegen Sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten.

Um welche Geldstrafe oder Geldbuße handelt es sich?

Um welche Geldstrafe oder Geldbuße es sich handelt, ergibt sich aus der Zahlungserinnerung und aus der beigefügten Forderungsaufstellung. Dort sind der Bewilligungsbescheid und das Aktenzeichen genannt. Nähere Einzelheiten zum Grund der Forderung ergeben sich aus dem vorangegangenen Bewilligungsbescheid. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Fragen bezüglich des Inhalts des Bewilligungsbescheids an den oder die Sachbearbeiter/-in, der/die den Bescheid erlassen hat.

Informationen und Kontakt zum Bewilligungsverfahren

Kann ich jetzt noch Einwendungen gegen die Geldstrafe oder Geldbuße erheben?

Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung der Geldstrafe oder Geldbuße können im Rahmen der Vollstreckung nicht mehr berücksichtigt werden. Solche Einwendungen können ausschließlich während des Bewilligungsverfahrens mittels Einspruchs gegen die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung erhoben werden.

Ich kann die Forderung nicht auf einmal begleichen. Besteht die Möglichkeit, den Betrag in Raten zu bezahlen?

Sofern Ihre wirtschaftliche Lage den Forderungsausgleich in einem Betrag nicht zulässt, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Der Antrag ist schriftlich bei der Justizbeitreibungsstelle (Referat VI 4) zu stellen. Bitte legen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend dar und geben Sie das Kassenzeichen an. Die Angaben sind mit geeigneten Unterlagen zu belegen.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Ich sitze in Haft. Kann eine Stundung der Forderung bis zu meiner Entlassung aus der Haft gewährt werden?

Ein Haftaufenthalt rechtfertigt nicht automatisch die Stundung der Forderung. Während der Haftdauer besteht generell die Pflicht zum Arbeiten, sodass Ihnen spätestens, wenn das Überbrückungsgeld angespart ist, eigene Geldmittel zur Verfügung stehen, mit denen eine Ratenzahlung möglich ist. Mithilfe des unter den Formularen eingestellten Vordrucks können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Dabei können Sie eigenständig eine angemessene Ratenhöhe vorschlagen. Ist die von Ihnen vorgeschlagene Ratenhöhe zu niedrig, behält sich das Bundesamt für Justiz jedoch vor, die pfändbaren Eigengeldbeträge zusätzlich zu pfänden.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Muss ich die Forderung zahlen, obwohl ich Sozialhilfeempfänger bin?

Auch wenn Sie Unterstützung in Form von Sozialhilfeleistungen (z. B. "Hartz IV") erhalten, sind Sie verpflichtet, die Forderung vollständig zu begleichen. Jedoch kann Ihre wirtschaftliche Lage eine Ratenzahlung rechtfertigen. Der Antrag ist schriftlich bei der Justizbeitreibungsstelle (Referat VI 4) einzureichen. Bitte legen Sie Ihre Vermögensverhältnisse umfassend dar. Als Beleg für Ihre Angaben sind geeignete Unterlagen, insbesondere eine Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheids für Sozialhilfeleistungen, beizufügen. Einen Vordruck für diesen Antrag wurde Ihnen mit der Zahlungserinnerung übersandt.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Der/Die Gerichtsvollzieher/-in hat sich bei mir gemeldet. Kann ich jetzt noch eine Ratenzahlung beantragen?

Die Gerichtsvollzieher sind ermächtigt, zu jeder Zeit eine Ratenzahlungsvereinbarung nach eigenem Ermessen mit Ihnen zu treffen. Maßgeblich dabei ist, dass die Ratenhöhe so gewählt wird, dass die Forderung spätestens innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen ist.

Mir wurde eine Ratenzahlung bewilligt. Warum wird dennoch mein Konto oder mein Arbeitslohn gepfändet?

Vollstreckungsmaßnahmen können auch dann vorgenommen werden, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Dies dient lediglich der Sicherung der Forderung. Von den Sicherungsmaßnahmen wird kein Gebrauch gemacht, solange die Raten regelmäßig gezahlt werden.

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