Navigation und Service

Verkündung

Das Bundesamt für Justiz nimmt die Aufgaben der Schriftleitungen der Bundesgesetzblätter und des amtlichen Teils des Bundesanzeigers wahr. Damit obliegt ihm die Verantwortung über die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen.

Im Bundesgesetzblatt Teil I werden grundsätzlich Bundesgesetze mit Ausnahme völkerrechtlicher Übereinkünfte, Verordnungen sowie Anordnungen und Bekanntmachungen in Einzelfällen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II erscheinen insbesondere die in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen. Seit dem 1. Januar 2023 werden Gesetze und Verordnungen des Bundes ausschließlich online auf der Verkündungsplattform des Bundes unter www.recht.bund.de verkündet. Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers können Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Hinweise und Ausschreibungen veröffentlicht werden.

Außerdem werden die Fundstellennachweise A und B erstellt. Hierbei handelt es sich um Verzeichnisse, welche die Fundstellen von innerstaatlichen bundesrechtlichen Vorschriften sowie von völkerrechtlichen Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland in den Verkündungsblättern des Bundes enthalten.