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Datenaustausch

Dieser Service enthält in kompakter Form die für die Anträge und Ersuchen (Anfragen) auf Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) und dem Gewerbezentralregister (GZR) für Behörden relevanten Informationen. Bitte informieren Sie sich vor allem über die Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung.

  • Für die Übermittlung von Anfragen an das Bundeszentralregister und das Gewerbezentralregister sollen vorrangig elektronische Übertragungswege genutzt werden. Mehr dazu unter Datenübermittlung.
  • Soweit Behörden nicht an dem elektronischen Verfahren teilnehmen, sind die vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. Das Bundesamt für Justiz stellt die Vordrucke auf Anfrage kostenlos als PDF-Datei zur Verfügung. Diesbezügliche Anfragen richten Sie bitte an das

    Bundesamt für Justiz
    Registerverwaltung
    53094 Bonn
  • Die Vordrucke werden bei der Registerbehörde maschinell erfasst. Eine schnelle Erteilung der Auskünfte wird durch die Einhaltung der Ausfüllhinweise erreicht.

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