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Täter-Opfer-Ausgleich

Bundesjustizministerium legt neuen Bericht zur TOA-Statistik vor

Am 25. Januar 2022 wurde der aktuelle Bericht zum "Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland" vom Bundesministerium der Justiz vorgelegt. Das Vorhaben wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz koordiniert und betreut.

Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt ein wichtiges Instrument zur autonomen Konfliktlösung zwischen Opfer und Täter dar (häufig unter Beteiligung besonders hierfür geschulter Vermittler/Täter-Opfer-Ausgleich-Stellen) und dient damit gleichzeitig einer Wiederherstellung des Rechtsfriedens.

Bereits die Veröffentlichung "Täter-Opfer-Ausgleich in der Entwicklung" im Jahr 2005 für den Zehnjahreszeitraum 1993 bis 2002 hat gezeigt, dass sich der Täter-Opfer-Ausgleich – auch bei einer längerfristigen Betrachtung – bewährt hat.

2008 wurde ein neuer Bericht zum Täter-Opfer-Ausgleich vorgelegt, der die Ergebnisse der "Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik" für die Jahre 2003 bis 2005 enthält. Dieser Bericht liegt nicht gedruckt vor und ist ausschließlich als Download verfügbar.

Die darauffolgenden Berichte umfassen die Jahre 2006 bis 2009 (Bericht aus 2011, mit einem Rückblick auf die Entwicklung seit 1993), 2010 (Bericht aus 2012), 2011 und 2012 (Bericht aus 2014), 2013 und 2014 (Bericht aus 2016), 2015 und 2016 (Bericht aus 2018 mit umfassendem statistischen Rückblick auf die Jahre 1993 bis 2014) sowie 2017 und 2018 (Bericht aus 2020) und geben einen umfassenden Überblick über die weitere Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland.

Der aktuelle Bericht behandelt die Jahre 2019 und 2020.

Im Zentrum des aktuellen Berichts aus 2022 stehen die Erfassungsjahrgänge 2019 und 2020 der bundesweiten "Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik". An verschiedenen Stellen wird soweit angezeigt auch auf Entwicklungen in den vorherigen Jahren eingegangen. Damit schließt dieser Bericht nahtlos an die vorangegangenen, vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichten Berichte an. Seit 2015 werden zusätzlich erhobene Angaben zu den beteiligten Einrichtungen dargestellt, welche die Opferschutzrichtlinie (RL 2012/29/EU von 2012) betreffen.

Zudem zeichnen sich die Berichte seit dem Berichtsjahr 2015 jeweils durch einen zusätzlichen Exkurs mit einer besonderen Schwerpunktsetzung aus:

Für die Jahre 2015 und 2016 widmete sich die Statistik dem Täter-Opfer-Ausgleich bei Straftaten gegen das Leben und zeigte, dass dessen Anwendung bei schweren Straftaten durchaus möglich ist, in der Praxis jedoch eher zurückhaltend herangezogen wird.

Für die Jahre 2017 und 2018 folgte eine vergleichende Untersuchung der Deliktstruktur in der TOA-Statistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die zeigte, dass der Anteil besonders schwerwiegender Straftatbestände im Täter-Opfer-Ausgleich keinesfalls unter-, sondern eher überrepräsentiert ist.
Die aktuelle Statistik für die Jahre 2019 und 2020 schließlich enthält einen Exkurs zum Täter-Opfer-Ausgleich unter Pandemiebedingungen. Die Befragung der Einrichtungen zeigte ein recht diverses Bild der Probleme, Bewältigungsstrategien und auch manche positive Aspekte der Pandemie (Home-Office).

Seit 2014 liegt die Anzahl der Einrichtungen, die sich an der Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik beteiligten auf gleichbleibend hohem Niveau von etwa 70 Einrichtungen. Mit 76 Einrichtungen im Jahr 2017 wurde der bisherige Höchststand seit Beginn der Statistik im Jahr 1993 erreicht.

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