Auf Antrag der verurteilten Person werden Eintragungen im Bundeszentralregister über strafgerichtliche Urteile oder Unterbringungsanordnungen getilgt, wenn deren vollständige Aufhebung durch die Staatsanwaltschaft festgestellt wurde.
Hierfür genügt ein formloser Antrag. Das Antragsformular für die Entschädigung bietet ebenfalls die Möglichkeit, eine Tilgung der Verurteilung aus dem Bundeszentralregister zu beantragen.