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Härteleistungen/Unter–stützungsleistungen

Härteleistungen/Unterstützungsleistungen

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Härteleistungen
53094 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-5288
Telefax: +49 228 410-5050

E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de

Opfer terroristischer und extremistischer Taten können beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen. Es handelt sich dabei um finanzielle Mittel, die vom Deutschen Bundestag jedes Jahr zur Verfügung gestellt werden. Diese finanzielle Hilfe, die freiwillig und als Signal der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern extremistischer und terroristischer Gewalt erbracht wird, soll den Betroffenen möglichst kurzfristig und auf direktem Wege zukommen.

Die Gewährung der Härteleistung ist Teil der politischen Maßnahmen zur Ächtung und Verhinderung terroristisch oder extremistisch motivierter Taten. So gehört auch die Rückforderung der ausgezahlten Härteleistungen von den Tätern bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Zwangsvollstreckung zu den Aufgaben des Bundesamts.

Eine Härteleistung kann nur auf Antrag gezahlt werden. Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie in den Bereichen "Härteleistungen für Opfer extremistischer Taten" und "Härteleistungen für Opfer terroristischer Taten". Bei Fragen zur Antragstellung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Seit dem 26. August 2021 ist die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten in Kraft.

Die neue Richtlinie löst die bisher geltende Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten vom 21. Dezember 2006 und die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe vom 18. Dezember 2009 ab, sofern die Tat nach dem 25. August 2021 verübt worden ist.

Die bisherige Rechtslage bleibt grundsätzlich bestehen.

Durch die Zusammenführung beider Richtlinien wird klarer geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Härteleistungen geleistet werden. Darüber hinaus sind folgende Neuerungen aufgenommen worden:

  • Reisekostenbeihilfe für nächste Angehörige von verletzten oder getöteten Personen zum Tatort im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Tat in Form einer Pauschale
  • Reisekostenbeihilfe zur Teilnahme an Prozessen für Nebenklägerinnen und Nebenkläger in Form einer Pauschale mit Wirkung zum 1. Januar 2021
  • Regelung des Verhältnisses von Härteleistungen und Ansprüchen gegenüber der Verkehrsopferhilfe, wenn die Tat unter Verwendung eines Kfz begangen wird
  • Klarstellung, welche Zahlungen oder Leistungen Dritter oder ausländischer Staaten auf die Härteleistungen anzurechnen sind.

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Telefon: 0228 99 410-5288
E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de

Daneben besteht die Möglichkeit der Zahlung einer Unterstützungsleistung, um die wirtschaftlich Folgen einer extremistischen oder terroristischen Tat für selbstständig tätige Personen oder kleine Unternehmen aufzufangen. Auch diese wird auf Antrag vom Bundesamt für Justiz gewährt. Weitere Informationen finden Sie in dem Bereich "Unterstützungsleistung für durch terroristische und extremistische Taten wirtschaftlich Betroffene".