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Entschädigung

Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten können beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen. Dabei handelt es sich um ein Zeichen der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen. Zugleich soll ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden. Des Weiteren ist das BfJ zuständig für die Entschädigung betroffener Männer und Frauen, die in der Zeit von 1945 bis 1994 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen geächtet und verurteilt wurden. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in der Zeit von 1945 bis 1994 nach den §§ 175, 175a StGB bzw. 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. Dieses Verbot ist aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig.