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Tilgung im Bundeszentralregister

Auf Antrag der verurteilten Person werden Eintragungen im Bundeszentralregister über strafgerichtliche Urteile oder Unterbringungsanordnungen getilgt, wenn deren voll­ständige Aufhebung durch die Staatsanwaltschaft festgestellt wurde.

Hierfür genügt ein formloser Antrag. Das Antragsformular für die Entschädigung bietet ebenfalls die Möglichkeit, eine Tilgung der Verurteilung aus dem Bundeszentralregister zu beantragen.

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