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Meldung von Hasskriminalität auf Online-Plattformen

Sehr große Online-Plattformen

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Seit dem 17. Februar 2024 gilt das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA) in der gesamten Europäischen Union (EU) für alle Anbieter von digitalen Diensten. Durch die Regelungen des DSA wird ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Onlineplattformen und Suchmaschinen geschaffen. Unter anderem sind nach dem DSA alle Anbieter von Onlineplattformen verpflichtet, Verfahren einzurichten und vorzuhalten, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Die Anbieter sind verpflichtet, über die gemeldeten Informationen eine zeitnahe, sorgfältige und objektive Entscheidung zu treffen (Artikel 16 DSA).

Für die Durchsetzung des DSA ist die Behörde bzw. sind die Behörden in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat zuständig, in dem der betroffene Anbieter seine Hauptniederlassung hat. Die Regulierung sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen erfolgt grundsätzlich durch die Europäische Kommission.

Als sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten solche, die europaweit durchschnittlich monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer haben und von der Europäischen Kommission benannt wurden. Die Europäische Kommission hat bislang die folgenden 20 sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen benannt.

Beschwerden über den Umgang von Anbietern sehr großer Online-Plattformen mit gemeldeten rechtswidrigen Inhalten können per E-Mail (cnect-digital-services@ec.europa.eu) an die zuständige Stelle der Europäischen Kommission gerichtet werden.

Die Aufsicht über kleine und mittlere Plattformen erfolgt nach dem DSA grundsätzlich durch die Behörden der Mitgliedstaaten, in denen die Anbieter ansässig sind. In jedem Mitgliedstaat ist eine zentrale Koordinierungsstelle für digitale Dienste für die Überwachung und Durchsetzung des DSA einzurichten.

In Deutschland wird der nationale Rechtsrahmen durch ein Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) an die Vorgaben des DSA angepasst werden, das sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet. Das DDG ergänzt den DSA und regelt unter anderem die Behördenzuständigkeit für dessen Durchsetzung. Es ist vorgesehen, dass bei der Bundesnetzagentur die zentrale Koordinierungsstelle für digitale Dienste in Deutschland eingerichtet wird. Sie soll darüber wachen, dass die Anbieter von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen, die ihre Hauptniederlassung in Deutschland oder außerhalb der EU haben, die Regeln des DSA einhalten und gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen. Das NetzDG soll weitestgehend aufgehoben werden.

Informationen zu dem Gesetzgebungsverfahren sowie der aktuelle Gesetzentwurf sind auf der Webseite des Deutschen Bundestags abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass ungeachtet des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens zum DDG die Vorschriften des NetzDG für den Umgang von Anbietern sozialer Netzwerke mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte mit Anwendbarkeit des DSA seit dem 17. Februar 2024 verdrängt werden und nicht mehr anwendbar sind. Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken können daher nicht mehr durch das BfJ bearbeitet werden.