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Ergänzende Informationen zur Datenschutzerklärung des Bundesamts für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Schlichtungsstelle Luftverkehr, 53094 Bonn, verarbeitet im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz zur Erfüllung seiner Aufgabe als behördliche Schlichtungsstelle nach § 57a Absatz 1 Luftverkehrsgesetz zum Zweck der Durchführung von Schlichtungsverfahren gemäß den §§ 57 ff. Luftverkehrsgesetz. Die von der Schlichtungsstelle Luftverkehr verarbeiteten Daten sind zur Durchführung von Schlichtungsverfahren erforderlich. Werden die freiwillig zu übermittelnden Daten nicht bereitgestellt, kann ein Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt werden.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, leitet die Schlichtungsstelle Luftverkehr das Schlichtungsbegehren, das die vom Fluggast angegebenen personenbezogenen Daten enthält, dem vom Fluggast benannten Luftfahrtunternehmen oder einer von diesem Luftfahrtunternehmen bevollmächtigten Rechtsanwaltskanzlei als Empfänger zu (§ 13 Absatz 1 Satz 1 Luftverkehrsschlichtungsverordnung). Kann wegen der Streitigkeit zwar nicht die Schlichtungsstelle Luftverkehr, aber eine andere Schlichtungsstelle angerufen werden, gibt die Schlichtungsstelle Luftverkehr das Schlichtungsbegehren an die andere Schlichtungsstelle ab (§ 12 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrsschlichtungsverordnung). Der Fluggast wird von der Abgabe des Schlichtungsbegehrens bei gleichzeitiger Benennung der anderen Schlichtungsstelle unterrichtet.

Ist die der Schlichtungsstelle Luftverkehr bekannte Anschrift des vom Fluggast benannten Luftfahrtunternehmens im Ausland, wird das Schlichtungsbegehren, das die vom Fluggast angegebenen personenbezogenen Daten enthält, in dieses Land übermittelt. Das kann auch ein Land außerhalb der Europäischen Union sein, für das kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht.

Informationen zur elektronischen Antragstellung

Personenbezogene Daten sind alle Daten im Sinne des Artikel 4 Nummer 1 DSGVO, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu zählen insbesondere die zu einer Antragstellung notwendigen Daten zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens gemäß §§ 57 ff. Luftverkehrsgesetz.

Zu den personenbezogenen Daten zählen aber auch die Informationen über die Nutzung des Internetangebots. Bei jedem Besuch der Internetseite werden automatisch von dem Browser Informationen an den Server der Internetseite gesendet und temporär in sogenannten Logfiles gespeichert. Folgende Daten werden erhoben und bis zur automatisierten Löschung für maximal 30 Tage gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Browsertyp und -version,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • Datum und Uhrzeit des Abrufs (Zeitstempel),
  • Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, User Agent-String),
  • Name der abgerufenen Datei und übertragene Dateimenge (angefragte URL inklusive Query-String, Größe in Byte),
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war (HTTP Status Code)

Die genannten Daten werden ausschließlich zur Gewährleistung der Systemsicherheit und -stabilität des Internetangebots verarbeitet. Die Daten werden nicht verwendet, um Rückschlüsse auf Personen zu ziehen.

Darüber hinaus werden zur Nutzung des Internetangebots sogenannte Sitzungscookies eingesetzt.

Cookies sind Dateien, die beim Besuch einer Internetseite vom Browser auf den anfragenden Rechner abgelegt werden.

Die meisten Browser akzeptieren Cookies standardmäßig. Sie können über die Sicherheitseinstellungen des Browsers je Internetseite zugelassen oder blockiert werden.

Zur Nutzung des Internetangebots sind Sitzungscookies zwingend erforderlich.

Der Server des Internetangebots ordnet über das Sitzungscookie dem Browser für die Dauer des Besuchs eine eindeutige Sitzung zu, um mehrere zusammengehörende Anfragen an die Website unter dieser Sitzung zu bündeln. Eine Sitzung wird durch Abbrechen oder Abschließen eines Antrags, Schließen des Browsers oder spätestens nach 60 Minuten Inaktivität auf der Internetseite beendet. Das zugehörige Sitzungscookie wird mit Beendigung der Sitzung ungültig. Bei erneutem Besuch der Internetseite beginnt eine neue Sitzung und ein bestehendes Sitzungscookie wird durch ein neues überschrieben.

Im Übrigen wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des BfJ verwiesen.

zur Datenschutzerklärung des BfJ

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