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Telekommunikationsüberwachung

Die Statistiken der Telekommunikationsüberwachung enthalten die Anzahl der nach den Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und des Generalbundesanwalts in den Ländern und im Geschäftsbereich des Generalbundesanwalts seit dem Jahr 2000 nach §§ 100a, 100b und 100g Strafprozessordnung angeordneten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen. Außerdem kann den Jahresübersichten entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a Strafprozessordnung, die Überwachungen angeordnet wurden.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermitt­lungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zum 1. Januar 2008 sind auch gesetzliche Regelungen zur Erhebung statistischer Daten zu Maßnahmen nach § 100a StPO (Telekommunikationsüberwachung), § 100b StPO (Online-Durchsuchung) und § 100g StPO (Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten) getroffen worden (vgl. § 101b StPO). Die Statistik zu § 100a StPO enthält daher seit 2008 teilweise andere Angaben als in den Vorjahren. Entsprechend gesetzlicher Vorgaben wird in dieser Übersicht ferner erstmals für das Berichtsjahr 2019 die, ab dem Jahr 2018 mögliche, Überwachung der Telekommunikation, die mittels Eingriff in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System erfolgte (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), statistisch erfasst. Ebenfalls erstmalig statistisch erfasst wurden im Jahr 2019 Maßnahmen gemäß § 100b StPO (Online-Durchsuchung). Die Statistik zu § 100 g StPO (Verkehrsdatenüberwachung) ist erstmals für das Berichtsjahr 2008 erstellt worden; Daten zu früheren Jahren liegen nicht vor.

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