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Periodischer Sicherheitsbericht

Am 5. November 2021 haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Dritten Periodischen Sicherheitsbericht (3. PSB) der Öffentlichkeit vorgestellt und damit eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Kriminalitätsentwicklung und Sicherheitslage in Deutschland vorgelegt.

Nach dem Ersten und Zweiten PSB, die 2001 und 2006 erschienen sind, hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode eine Aktualisierung des PSB vereinbart. Hierfür wurde beim Bundeskriminalamt (BKA) und beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet. Die in der Geschäftsstelle tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler holten Beiträge von Behörden und behördennahen Institutionen ein und erstellten auf deren Grundlage und unter Berücksichtigung der kriminologischen Forschung den Bericht in enger Abstimmung mit dem BMI und dem BMJV.

Nach einem allgemeinen Teil mit einem Überblick über das Kriminalitätsaufkommen in Deutschland werden die thematisch gesetzten Schwerpunkte "Gewaltkriminalität", "Grooming, Stalking und Mobbing im digitalen Raum" sowie das Thema "Rechtsmotivierte Straftaten einschließlich Rechtsterrorismus" aufbereitet.

Der 3. PSB soll, wie bereits seine Vorgänger, Anstoß zur öffentlichen Diskussion der angesprochenen Themen geben und die sachlich fundierte Diskussion um die besten Lösungsansätze für eine erfolgreiche Kriminalpolitik im Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft fördern.

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