Verbraucher können für Zahlungsansprüche wegen Überbuchung, Flugausfalls, Verspätung, Herabstufung von Fluggästen in eine niedrigere Klasse, Gepäckschäden sowie wegen Pflichtverletzungen bei der Beförderung von behinderten Fluggästen oder Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen.
Die behördliche „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ beim Bundesamt für Justiz ist allerdings nur zuständig, wenn sich die Fluggesellschaft keiner anerkannten privatrechtlichen Schlichtungsstelle angeschlossen hat.