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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.

Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen:

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes.

AusweisApp herunterladen

Mehr zum Online-Antrag sowie den notwendigen Nachweisen

  Unterschiede zwischen den Führungszeugnissen

Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:

  • Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis wird durch das BfJ ausgestellt und an die antragstellende Person übersandt.
  • Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.

    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.

    Erweitertes Führungszeugnis

  • Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen.

    Europäisches Führungszeugnis

  Antrag aus dem Inland

Das Führungszeugnis können Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr auf verschiedenen Wegen beantragen:

  • Persönlich oder - mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift – schriftlich bei der Meldebehörde vor Ort (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro). Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Meldebehörde, welche Unterlagen Sie bei Ihrer schriftlichen Antragstellung einreichen. Ihr Antrag wird dann an das BfJ weitergeleitet.
  • Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz:
    www.fuehrungszeugnis.bund.de
  • Wenn Sie von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können Sie Ihren Antrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
  • Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit ist nur die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretung hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
  • Auch kann das Führungszeugnis direkt beim BfJ ausgehändigt werden. Dies geschieht nur unter Vorlage des bei der Meldebehörde ausgehändigten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises. Eine Aushändigung kann nicht erfolgen, wenn Sie ein Europäisches Führungszeugnis beantragen wollen, d. h., wenn Sie – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzen. Bitte beachten Sie, dass eine Abholung beim BfJ nicht möglich ist, wenn Sie das Online-Portal zur Beantragung genutzt haben.

    Die Besucheranschrift lautet:
    Bundesamt für Justiz
    – Besucherservice –
    Adenauerallee 99 – 103
    53113 Bonn

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag: 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Gebühr:
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Die Gebühr ist mit dem Antrag bei der zuständigen Meldebehörde oder online zu entrichten. Bei der Online-Beantragung können Sie die Gebühr per Giropay oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen.

Gebührenbefreiung:
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden:

Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (PDF, 99KB, Datei ist barrierefrei) Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (PDF, 99KB, Datei ist barrierefrei)

  Antrag aus dem Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie das Führungszeugnis unmittelbar beim BfJ beantragen:

  • Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz:

    www.fuehrungszeugnis.bund.de

  • Bei einem schriftlichen Antrag:

    Bundesamt für Justiz
    Internationale Registerangelegenheiten
    53094 Bonn

  • Bei persönlichem Erscheinen:

    Bundesamt für Justiz
    – Besucherservice –
    Adenauerallee 99 – 103
    53113 Bonn

    Öffnungszeiten:

    Der Besucherservice des BfJ ist montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.

Für Ihren schriftlichen Antrag stehen die folgenden Formulare zur Verfügung:

Der schriftliche Antrag muss Ihre vollständigen Personendaten und Adresse enthalten und persönlich unterschrieben sein. Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein (durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, eine ausländische Behörde oder eine/n Notar/in). Auch muss Ihr Antrag im Original vorliegen. Die Bearbeitung von Fax- oder E-Mail-Anträgen ist nicht möglich.

Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beantragen, geben Sie bitte den Verwendungszweck sowie die Bezeichnung und Adresse der Behörde an. Das Führungszeugnis wird dann direkt an die entsprechende Behörde übersandt. Sie können aber auch beantragen, dass das Führungszeugnis für den Fall, dass es Eintragungen enthält, zunächst an eine von Ihnen benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland übersandt wird, um es dort einzusehen. Nach Ihrer Einsichtnahme kann das Führungszeugnis an die deutsche Behörde weitergeleitet oder – falls Sie dem widersprechen – durch die amtliche Vertretung vernichtet werden.

Gebühr:
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Die Gebühr ist auf das nachstehende Konto des BfJ zu überweisen:

Bundesamt für Justiz
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/SWIFT: MARKDEF1370
Verwendungszweck: Aktenzeichen (falls vorhanden) und Ihr Vor- und Nachname

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nicht mehr per Scheck entrichtet werden kann.

Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung bei.

In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie weitergehende Informationen zur:

Überbeglaubigung und zur Apostille bzw. Endbeglaubigung

  Online-Antrag

Ein Führungszeugnis können Sie nicht nur in der zuständigen Einwohnermeldebehörde, sondern auch beim BfJ direkt online beantragen:

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes.

AusweisApp herunterladen

Damit die Personendaten ausgelesen werden können, benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel. Wenn Ihr Ausweis nach Juli 2017 ausgestellt wurde, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Zur Überprüfung der Online-Ausweisfunktion können Sie auch die Funktion "Gerät und Ausweis prüfen" in der AusweisApp auf Ihrem Smartphone nutzen oder sich an Ihr zuständiges Bürgeramt wenden.

Bei der Antragstellung kann es notwendig sein, weitere Dokumente als Nachweis hochzuladen. Dies ist der Fall, wenn:

  • Sie einen elektronischen Personalausweis der vor dem 22. Juni 2012 bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel der vor dem 1. Dezember 2014 ausgestellt worden ist, besitzen. In diesem Fall ist der Geburtsname manuell anzugeben und nachzuweisen.
  • Sie die Auskunft für eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person beantragen. Hier sind die Daten der vertretenen Person sowie die Vertretungsmacht nachzuweisen.
  • Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen. Die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss hochgeladen werden.
  • Sie einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen wollen. Hier ist ein Nachweis über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung zu erbringen.
  • Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erfassen. Zu deren Nachweis ist eine Passkopie oder ein Staatsangehörigkeitszeugnis hochzuladen.

Soll das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde verwendet werden, geben Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde an.

  Kontakt

Bitte nutzen Sie bei Fragen das Kontaktformular mit dem Betreff "Führungszeugnis" oder "Führungszeugnis mit Auslandsbezug".

Kontaktformular

Bitte beachten Sie: Über das Kontaktformular können keine Führungszeugnisse beantragt werden.

Für Fragen zum Online-Antrag von Führungszeugnissen steht Ihnen das Kontaktformular im Online-Portal zur Verfügung.

Online-Portal

Telefonische Erreichbarkeit

  • Bei Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen

    Telefon: +49 228 99 410-6801

    Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Bei Fragen zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

    Telefon: +49 228 99 410-5550
    Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr

  • Bei Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen aus dem Ausland, zu Europäischen Führungszeugnissen sowie zu Überbeglaubigungen
    Telefon: +49 228 99 410-5668
    Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr