Ausgabedatum
30.04.2025
Bonn. Der 1. Mai 2025 markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung in der justiziellen Zusammenarbeit in Europa. Grenzüberschreitende Rechtshilfeersuchen im Rahmen der europäischen Rechtshilfeverordnungen in Zivil- und Handelssachen sind zwischen den Mitgliedstaaten ab diesem Zeitpunkt elektronisch zu übermitteln.

Die Neufassungen der Europäischen Zustellungsverordnung und der Europäischen Beweisaufnahmeverordnung (EuBVO) sehen ab dem 1. Mai 2025 die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Zustellungs- bzw. Beweisaufnahmeersuchen vor (Ausnahme: Dänemark für die EuBVO). Von der elektronischen Übermittlung kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, etwa, wenn die elektronische Übermittlung aufgrund der Beschaffenheit des Beweismittels nicht möglich ist, außergewöhnliche Umstände die elektronische Übermittlung unmöglich machen oder eine Störung des dezentralen IT-Systems vorliegt.
Die Kommunikation erfolgt über ein sicheres und zuverlässiges dezentrales IT-System. Für die elektronische Kommunikation können die EU-Mitgliedstaaten entweder eigene Systeme oder die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Referenzimplementierungssoftware JUDEX nutzen. Die meisten Mitgliedstaaten verwenden zunächst JUDEX, so auch Deutschland. Über die Software können Rechtshilfeersuchen empfangen, bearbeitet und verschickt werden. Die technische Basis beruht auf der e-CODEX-Technologie (e-Justice Communication via Online Data Exchange), einem Projekt der Europäischen Kommission zur Förderung der elektronischen justiziellen Zusammenarbeit, an deren Entwicklung das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Bundes und der Länder als Projektkoordinator eines Konsortiums von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union maßgeblich beteiligt war.
Für die Begleitung der Umsetzung in Deutschland wurde die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa (EKE) beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Die EKE übernimmt die Koordination technischer, administrativer und rechtlicher Aspekte und betreibt im Auftrag des Bundes und der Länder den gemeinsamen nationalen e-CODEX-Zugangspunkt.
Die elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen stellt einen bedeutsamen Schritt auf dem weiteren Weg der Digitalisierung dar. Für die nächsten Jahre hat der europäische Gesetzgeber in der EU-Digitalisierungsverordnung und dem Paket zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence) bereits zahlreiche weitere Digitalisierungsschritte im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit definiert. Auch insofern werden die EKE und das Bundesamt für Justiz (BfJ) wieder koordinierende Funktionen wahrnehmen.
Das BfJ ist die zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle auf Bundesebene im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil- und Handelssachen. Es ist Zentralstelle auf Bundesebene nach den europäischen Rechtshilfeverordnungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de/irzh.