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Veröffentlichung der Statistiken zu Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten

Ausgabedatum 22.08.2023

Bonn. Das Bundesamt für Justiz hat die Statistik zu Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung für das Jahr 2021 veröffentlicht. Diese Statistik weist die Anzahl der nach den §§ 100a, 100b und 100g der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Maßnahmen aus. Ferner kann der Jahresübersicht unter anderem entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a Absatz 2 StPO die Anordnungen erfolgten.

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BfJ veröffentlicht Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten für 2021. Quelle: Bundesamt für Justiz

Im Jahr 2021 sind bundesweit in 5.174 Verfahren Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100a StPO angeordnet worden; gegenüber dem Vorjahr (2020: 5.222 Verfahren) ist damit ein geringer Rückgang von ca. 0,93 % zu verzeichnen. Die Zahl der Überwachungsanordnungen liegt mit 17.225 Anordnungen (13.977 Erst- und 3.248 Verlängerungsanordnungen) gleichfalls mit ca. 2,94 % unter den Zahlen des Vorjahres (2020: gesamt 17.731). Die mittels Eingriffs in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System erfolgte Überwachung der Telekommunikation (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) gemäß § 100a Absatz 1 Sätze 2 und 3 StPO liegt bei 35 Anordnungen, von denen 23 tatsächlich durchgeführt wurden. Wie in den vergangenen Jahren war es vor allem der Tatverdacht bezüglich Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, der den Anlass für die Überwachungsmaßnahmen lieferte.

Im Jahr 2021 wurden bundesweit in 10 Verfahren Maßnahmen gemäß § 100b StPO (Online-Durchsuchung) angeordnet. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen zur Online-Durchsuchung lag im Jahr 2021 bei 20, von denen allerdings insgesamt lediglich 9 tatsächlich durchgeführt wurden.

Schließlich hat das Bundesamt für Justiz auch die Statistik der Abfrage von Verkehrsdaten gemäß § 100g StPO veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2021 bundesweit in 9.063 Verfahren insgesamt 14.515 Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 StPO, in 1.743 Verfahren insgesamt 3.047 Maßnahmen nach § 100g Absatz 2 StPO und in 9.338 Verfahren insgesamt 10.301 Maßnahmen nach § 100g Absatz 3 angeordnet. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen aller Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 bis 3 StPO lag bei 27.863. Im Vergleich mit den Daten des Vorjahres (2020: 28.169) ist ein leichter Rückgang um 1,10 % zu verzeichnen.

Die Statistiken können auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik vorerst nur als nicht barrierefreie Version abgerufen werden. Eine barrierefreie Version wird sobald wie möglich nachgereicht.