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Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH öffentlich bekannt gemacht

Ausgabedatum 26.07.2022

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen die Stromio GmbH im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Mehrere weiße Paragraphenzeichen stehen in Reih und Glied. Diesen vorgestellt steht ein einzelnes Paragraphenzeichen in grüner Farbe.
Das Bundesamt für Justiz hat eine neue Musterfeststellungsklage öffentlich bekannt gemacht. Quelle: Andrey Popov – stock.adobe.com

Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmelde­formular zur Ver­fügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Ein­tragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich an­fordern. Eine Anmeldung von An­sprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Ter­mins beim Oberlandesgericht Hamm möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internet­seite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klage­re­gister schickt das BfJ den ange­meldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestäti­gung per Post zu.