Navigation und Service

Sie können sich elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der externen Meldestelle des Bundes melden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich anonym zu melden.

Die externe Meldestelle hat verschiedene Meldekanäle eingerichtet, die hinweisgebende Personen nutzen können, um Informationen über Verstöße zu melden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn Sie anonym bleiben wollen.

Bitte nutzen Sie unser Elektronisches Hinweisgebersystem.
zur Online-Meldung

Sie können Ihre Meldung aber auch per Telefon, Post oder im persönlichen Gespräch übermitteln.
Kontakt

Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst auf unserer Internetseite darüber zu informieren, ob der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG in Ihrem Fall eröffnet ist, d. h. ob der notwendige Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit besteht und ob der zu meldende Verstoß in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt.

Lesen Sie bitte unsere Informationen dazu, in welchen Fällen Sie sich direkt an die Hinweisgeberstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des Bundeskartellamts wenden können.

zu den Zuständigkeiten von Meldestellen

Prüfen Sie vor Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Meldekanäle, ob für Sie auch eine interne Meldung bei dem betroffenen Beschäftigungsgeber in Betracht kommt. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, ziehen Sie bitte vor Abgabe einer externen Meldung bei uns die Abgabe einer internen Meldung in Betracht. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können Sie sich an uns wenden.

mehr zum Thema: "Interne Meldung"