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Kontakt

Postalisch (in Deutsch oder Englisch):

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn

Telefonisch (in Deutsch oder Englisch):

Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz nimmt Ihre Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen.

Telefon: +49 228 99 410-6644

Wir empfehlen Ihnen, mit unterdrückter Rufnummer anzurufen, wenn Sie Wert auf Anonymität legen.

Über die Zusammenfassung des Inhalts einer telefonischen Meldung erstellen wir ein schriftliches Inhaltsprotokoll. Mit Ihrer Einwilligung darf eine dauerhaft abrufbare Tonaufzeichnung des Gesprächs oder ein Wortprotokoll erfolgen. Wir werden Sie zu Beginn des Gesprächs hierauf ansprechen .

Bei persönlichem Erscheinen (in Deutsch oder Englisch):

Die externe Meldestelle des Bundes nimmt Ihre Hinweise auch persönlich entgegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu schriftlich oder telefonisch (von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr) einen Gesprächstermin.

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn

Die Rahmenbedingungen des Treffens – insbesondere Wünsche nach besonderer Diskretion – besprechen wir vorab gemeinsam. Mit Ihrer Einwilligung kann die Zusammenkunft auch im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.

Mit Ihrer Zustimmung darf eine vollständige und genaue Aufzeichnung der Zusammenkunft durch eine Tonaufzeichnung des Gesprächs in dauerhaft abrufbarer Form oder durch ein Wortprotokoll erstellt und aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Hinweise in deutscher und englischer Sprache bearbeitet werden.

Wichtiger Hinweis Meldekanäle

Nutzen Sie für die Kommunikation mit uns bitte ausschließlich einen der genannten Kommunikationswege. So ist sichergestellt, dass nur die zuständigen Personen innerhalb der externen Meldestelle des Bundes von den übersandten Informationen Kenntnis erlangen.

zur Online-Meldung

Zur Kommunikation per E-Mail finden Sie einen gesonderten Hinweis in den Häufig gestellten Fragen.

zu der Frage "Kann ich Ihnen eine Meldung via E-Mail übersenden?"