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Das BfJ hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet

Neun bunte Punkte neben dem Schriftzug Charta der Vielfalt sowie ein Stempelabdruck unterzeichnet

Das Bundesamt für Justiz hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt damit ein klares Zeichen für Diversität, Zusammenhalt und Toleranz in der Arbeitswelt. Ein offenes, respektvolles und vorurteilsfreies Miteinander ist uns ein großes Anliegen. Wir möchten, dass unsere Beschäftigten Anerkennung erfahren unabhängig von ihrem Alter, ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung, ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie ihrer Religion und Weltanschauung.

Wir wünschen uns, dass der öffentliche Dienst unsere vielfältige Gesellschaft abbildet und freuen uns über die kulturelle Diversität in unserem Amt! In 2019 hat das BfJ an einem behördenvergleichenden Diversitäts- und Chancengleichheit Survey teilgenommen. Schon damals lag der Anteil der Beschäftigten und Führungskräfte mit Migrationshintergrund im BfJ über dem Durchschnitt der Bundesverwaltung.

Gerade auch deswegen betrachten wir Vielfalt als wichtiges Querschnittsthema unserer Behörde und möchten im Rahmen einer diversitätsbewussten Personal- und Organisationsentwicklung Impulse für eine Kultur gelebter Vielfalt setzen.

Beschäftigte mit unterschiedlichen Erfahrungen, Geschichten und Perspektiven bereichern den persönlichen Austausch, erweitern unseren Horizont und schaffen vielfältige Lösungen im Umgang mit berufsbezogenen Herausforderungen.

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