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Richtertagung des Bundesamts für Justiz zu Kinderschutzthemen

Ausgabedatum 23.05.2025

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Sorgerecht hat vom 12. bis 14. Mai 2025 die regelmäßige Tagungsreihe für Familienrichterinnen und -richter fortgeführt, die mit Konfliktfällen im internationalen Familienrecht befasst sind. Schwerpunkt der aktuellen Tagung in Oberzell a. Main bildeten Fragestellungen des internationalen Kinderschutzes.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagungsreihe für Familienrichterinnen und -richter
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagungsreihe für Familienrichterinnen und -richter

Experten aus dem In- und Ausland tauschten sich in Vorträgen, Workshops und Fallstudien über Themen und Fallkonstellationen im internationalen Kindschaftsrecht aus. So wurden insbesondere grenzüberschreitende Kindesentführungskonstellationen sowie rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit geflüchteten Kindern und Familien aus der Ukraine diskutiert. Prof. Dr. Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München trug zum Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996 (KSÜ) vor.

Die Tagung unter der Leitung von Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht, verdeutlichte einmal mehr die hohe Bedeutung, die der richterlichen Fortbildung im internationalen Sorgerecht zukommt. Der persönliche Austausch der Teilnehmenden trägt zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in diesem sensiblen Bereich bei. Kolleginnen aus Finnland stellten das nationale Sorgerechtskonzept in Finnland vor. Unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) in Zivilsachen sowie des Internationalen Sozialdienstes und des Internationalen Mediationszentrums für Familienkonflikte und Kindesentführung (MiKK e.V.) konnten darüber hinaus verschiedene Wege aufgezeigt werden, internationale Familienrechtskonflikte zu lösen.

Sie möchten mehr erfahren? Das BfJ ist Ansprechpartner und Anlaufstelle im internationalen Rechtsverkehr. Dazu zählt auch die Aufgabe der deutschen Zentralen Behörde im internationalen Sorgerecht. In dieser Funktion leistet das BfJ kostenfrei praktische Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten, insbesondere grenzüberschreitenden Kindesentführungsfällen. Wird ein Kind durch einen Elternteil in einen anderen Vertragsstaat entführt, kann der zurückgelassene Elternteil sich mit dem Antrag an das BfJ wenden, ihn bei der Rückführung des Kindes zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesjustizamt.de/sorgerecht