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Das Bundesamt für Justiz

Zum 1. Januar 2007 wurde als zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz sowie als Anlaufstelle und Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn errichtet. Die Gründung des BfJ zielt auf eine Neuausrichtung der Verwaltungsstrukturen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) und seines Geschäftsbereichs ab, auch um mehr Transparenz und Bürgernähe zu schaffen.

BfJ Gebäude

Zu den Zuständigkeiten zählen unter anderem Gebiete des internationalen Rechtsverkehrs, des Registerwesens, die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Aufgaben der allgemeinen Justizverwaltung, welche in die Zuständigkeit des Bundes fallen.

Auf diese Weise soll dem Bundesministerium der Justiz sowie dem Generalbundesanwalt die Konzentration auf ihre Kernaufgaben ermöglicht werden. Denn in der Vergangenheit zählten unter anderem das Auslandsunterhaltsgesetz, verschiedene Sorgerechtsübereinkommen und das Haager Adoptionsübereinkommen zu den Aufgaben des Generalbundesanwalts. Solche Rechtsabkommen fallen nunmehr in den Kompetenzbereich des BfJ. Bei grenzüberschreitenden Straf-, Zivil- und Handelssachen ist das BfJ der zentrale Ansprechpartner und durch die Übernahme des Registerwesens wird die Zusammenarbeit bei der Vernetzung der Strafregister mit anderen europäischen Partnern erleichtert. Darüber hinaus unterstützt das BfJ das Bundesministerium der Justiz bei Verkündungen und Bekanntmachungen sowie bei der Normendokumentation.

BfJ-Broschüre (pdf, 1678 KB)

Zusatzinformationen

Themenauswahl

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Gewerbezentralregister

Ordnungsgeldverfahren

Auslandsunterhalt

Auslandsadoption

Sorgerecht

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