Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten
Anfang des Jahres 2007 hat das Bundesamt für Justiz vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Aufgaben im Bereich der Opferentschädigung übernommen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe auf der einen und Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten auf der anderen Seite. In beiden Fällen werden vom Deutschen Bundestag Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen zu können.
Um Leistungen aus den bereit gestellten Haushaltsmitteln zu erhalten, ist es erforderlich, einen förmlichen Antrag zu stellen. Dieser Antrag ist an das Bundesamt für Justiz zu richten und mit Hilfe des Antragsformulars (siehe "weitere Dokumente" am Ende der Seite) zu stellen.
Aufgabe des Bundesamts für Justiz ist es, über die eingehenden Anträge zu entscheiden und bei Vorliegen der Voraussetzungen eine angemessene Geldentschädigung auszuzahlen.
Sollten Sie zusätzliche Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an:
Bundesamt für Justiz
Referat III 2 – Opferentschädigung –
53094 Bonn
Tel.: 0228/99410 - 5288 oder - 5321
Fax.: 0228/99410 - 5594
