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Welche Verurteilungen werden in das Zentralregister eingetragen?

In das Zentralregister sind nach § 4 Bundeszentralregistergesetz - BZRG - die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des Bundeszentralregistergesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat

  • auf Strafe erkannt,
  • eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
  • jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
  • nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld einer jugendlichen oder heranwachsenden Person festgestellt hat.

Außerdem werden nach § 54 Abs. 1 BZRG strafrechtliche Verurteilungen, die nicht durch deutsche Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen sind, in das Register eingetragen, wenn

  • die verurteilte Person deutsch oder im Geltungsbereich des Bundeszentralregistergesetzes geboren oder wohnhaft ist,
  • wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden oder sinngemäß umgestellten Sachverhalts auch nach dem im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse, eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung hätte verhängt werden können,
  • die Entscheidung rechtskräftig ist.

Erfüllt eine Verurteilung die Voraussetzungen des § 54 Abs. 1 Nr. 2 BZRG nur hinsichtlich eines Teils der abgeurteilten Tat oder Taten, so wird die ganze Verurteilung eingetragen, § 54 Abs. 2 BZRG.



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