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Justizbeitreibungsstellen

Bei dem Bundesamt für Justiz sind zwei Beitreibungsstellen eingerichtet.

Justizbeitreibungsstelle I

  • Vollstreckungsstelle für Ansprüche, die bei den Bundesgerichten, dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof  und der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft GmbH bei der Führung des Unternehmensregisters entstehen sowie Forderungen aus Opfergeldentschädigungen.

Justizbeitreibungsstelle  II

  • Vollstreckungsstelle für die Beitreibung von Ordnungsgeldern  aufgrund einer Verletzung von handelsrechtlichen Publizitätspflichten (§ 335 HGB). 


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