Bundesamt für Justiz



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  • Haiti

Die Evakuierung von Kindern aus Haiti, deren Adoptionsverfahren bereits abgeschlossen war oder sich zumindest in fortgeschrittenem Stadium befand, konnte erfolgreich beendet werden. Hierzu hat die RHEIN-ZEITUNG einen Bericht und ein Video in ihrer online-Ausgabe veröffentlicht: http://www1.rhein-zeitung.de/on/10/01/29/rlp/t/rzo666810.html

  • Erdbebenkatastrophe in Haiti

Nach der Erdbebenkatastrophe in Haiti erreichen die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption zahlreiche Angebote von besorgten Bürgern, die ein Kind aus Haiti adoptieren oder zur Pflege aufnehmen möchten. Für die Hilfsbereitschaft der Bürger möchten wir zunächst  herzlichen Dank sagen.

So hilfebedürftig die Menschen in Haiti derzeit auch sein mögen, ist dennoch darauf hinzuweisen, dass die Adoption von Kindern aus der momentanen Situation heraus keine geeignete Maßnahme zur humanitären Soforthilfe darstellt. Zum einen erlaubt die derzeitige Lage keine genaue Analyse der familiären Situation der einzelnen Kinder, beispielsweise im Hinblick auf überlebende Verwandte. Zum anderen werden Kinder zur Adoption nur an Bewerber überantwortet, die die notwendige Beratung und Überprüfung durch eine Fachstelle durchlaufen haben. Auch die Übergabe eines Kindes zu einer zeitweiligen Pflege kann nur an Personen erfolgen, die im Hinblick auf eine solche Maßnahme fachlich vorbereitet sind.

Hierzu hat auch der International Social Service ein Statement veröffentlicht, auf das Bezug genommen wird: Statement International Social Service zu Haiti (pdf, 89 KB)

Inwieweit andere Maßnahmen der Soforthilfe für Kinder in Erwägung zu ziehen sind, ist zu deren Einleitung und Organisation die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption nicht berufen.

Von hier aus kann nur auf die zahlreichen Spendenaufrufe verwiesen werden, die helfen sollen, das Leid der Haitianer, insbesondere der Kinder zu lindern.

  • Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten

Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten

Unternehmen müssen bei unterlassener Veröffentlichung von Jahresabschlüssen mit Ordnungsgeldern von bis zu 25.000,- Euro rechnen. Das Bundesamt für Justiz verhängt die Ordnungsgelder, wenn die Unterlagen der Rechnungslegung nicht fristgemäß beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht worden sind. Für das Bilanzgeschäftsjahr 2008 gilt grundsätzlich eine Offenlegungsfrist bis zum 31. Dezember 2009. [mehr]

  • Internet-Formularcenter für berechtigte Behörden

InFormJu

Das Bundesamt für Justiz bietet mit dem InFormJu eine webbasierte Dienstleistung ausschließlich für Behörden, Gerichte und sonstige Stellen an, die berechtigt sind Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Erziehungsregister oder dem Gewerbezentralregister für eigene Zwecke anzufragen. [mehr]

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