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Anträge zum Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz

1. Teilnahmeformular

Zur Nutzung des Internet-Formularcenters des Bundesamts für Justiz sind die folgenden Formulare mit Hilfe Ihres Computers am Bildschirm auszufüllen und an­schließend auszudrucken, mit Ort, Datum, Dienstsiegel (bei Behörden zwingend erfor­derlich) und Unterschrift zu versehen und ausschließlich im Original (kein Fax!) an die vorgegebene Adresse zu versenden.

Beachten Sie bitte, dass die Antragformulare für Zugänge für Bundeszentral­registerauskünfte (BZR-Auskunft) und Gewerbezentralregisterauskünfte (GZR-Auskunft) unterschiedlich sind!

Sollten in der Behörde/Einrichtung verschiedene Arbeitsbereiche sein, die aus unter­schied­lichen Gründen (z. B. Ausländerangelegenheiten, waffenrechtliche Angelegenheiten, etc.) Auskünfte aus dem BZR/GZR benötigen, so ist für jeden Arbeitsbereich ein eigenes Formular auszufüllen. Wenn dabei einzelne Beschäftigte bereichsübergreifende Zuständigkeiten haben, so sind diese Beschäftigten besonders zu kennzeichnen.

2. Änderungsformular

Wird das Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz bereits genutzt und ist Änderungsbedarf entstanden (z. B. durch Fluktuation bei den Beschäftigten), so ist das folgende Formular mit Hilfe Ihres Computers am Bildschirm auszufüllen und anschließend auszudrucken, mit Ort, Datum, Dienstsiegel (bei Behörden zwingend erforderlich) und Unterschrift zu versehen und ausschließlich im Original (kein Fax!) an die vorgegebene Adresse zu versenden. Dabei können sowohl abgehende, als auch neu aufzunehmende Beschäftigte einer Behörde/Einrichtung in einem einzigen Formular gemeldet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die abgehenden und neu aufzunehmenden Beschäftigten die selben Auskunftsberechtigungen beibehalten sollen. Wechseln mit den Beschäftigten auch die Berechtigungen, so ist für die Sperrung der bisherigen Zugangsberechtigungen das Änderungsformular und zur Erlangung der neuen Zugangsberechtigungen das bekannte Anmeldeformular zu nutzen. Sollen lediglich die Berechtigungen einzelner Beschäftigter geändert werden, so ist das bekannte Anmeldeformular zu nutzen und mit einem entsprechenden handschriftlichen Hinweis auf die bereits berechtigten Nutzerinnen bzw. Nutzer (Angabe der jeweiligen Benutzerkennung) zu versehen.

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