Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen
- Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen nach dem Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 (RB Geld) -
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die Tätigkeit des Bundesamts für Justiz als Bewilligungsbehörde nach dem RB Geld und häufig gestellte Fragen zur Vollstreckung von ausländischen Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland.
Einschlägige Gesetzestexte wie den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in deutscher und englischer Sprache können Sie unter der gleichnamigen Rubrik abrufen. Weitere wichtige Gesetze und andere weiterführende Informationen sind unter den zusammengestellten Weblinks zu finden.
