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Datenschutz­hinweise für Bewerberinnen und Bewerber nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Besetzung freier Stellen durch das Referat I 1, Sachgebiet I 11, sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

1. Aufgabenstellung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das Bundesamt für Justiz vielfältige Aufgaben.

Um ein Bewerbungsverfahren gesetzeskonform durchzuführen ist es erforderlich, bestimmte personenbezogene Daten von Ihnen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

2. Ansprechpartner

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO
Bundesamt für Justiz
Referat I 1
Sachgebiet I 11
Personalgewinnung
53094 Bonn
E-Mail: personalgewinnung@bfj.bund.de

Datenschutzbeauftragte/-r
Stabsstelle Datenschutz
53094 Bonn
E-Mail: bdsb@bfj.bund.de


Sie erreichen beide Stellen auch über die allgemeine De-Mail-Adresse post@bundesjustizamt.de-mail.de. Hierfür benötigen Sie eine auf Ihren Namen registrierte De-Mail-Adresse. Informationen über De-Mail finden Sie unter www.de-mail.de.

3. Umfang der Datenverarbeitung und Quellen der Daten

Das zuständige Personalreferat im Bundesamt für Justiz verarbeitet im Rahmen des Bewerbungsverfahrens die personenbezogenen Daten, die entweder von Ihnen übersandt werden (z. B. Kontaktdaten, Daten aus Bewerbungsschreiben, ggf. Bewerbungsformular, Lebenslauf, Zeugnisse, amtliche Dokumente usw.), oder die – bei erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens – von Dritten auf Ihre Veranlassung hin an das Personalreferat im Bundesamt für Justiz übersandt werden. Informationen werden im Internet offen übertragen. Werden keine besonderen Vorkehrungen zur Sicherung der Vertraulichkeit oder Integrität getroffen, können Unbefugte Nachrichten zur Kenntnis nehmen oder verändern.

Zu den personenbezogenen Daten, die das zuständige Personalreferat ggf. von Dritten auf Ihre Veranlassung hin erhält, zählen Daten aus einem amtlichen Führungszeugnis, welches ggf. auf Ihren Antrag hin von der zuständigen Abteilung "Zentrale Register" des Bundesamts für Justiz, Adenauerallee 99 -103, 53113 Bonn übermittelt wird, Daten aus einem amtsärztlichen Zeugnis, welches ggf. von dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt übermittelt wird, sowie ggf. von Ihrem bisherigen Arbeitgeber / Dienstherrn zu übermittelnde Daten aus Ihrer Personalakte, sofern Sie bereits vorher im öffentlichen Dienst tätig waren und Sie Ihre Einwilligung zur Einsichtnahme erklärt haben.

4. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Das zuständige Personalreferat im Bundesamt für Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Be­stimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Zweck der Prüfung Ihrer Eignung und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Kommt es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder Praktikum, so werden die Daten in die Personalakte überführt.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 88 DSGVO, § 26 BDSG und ggf. § 106 Bundesbeamtengesetz (BBG). Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO mitgeteilt oder angefordert werden (z. B. Gesundheitsdaten (wie Schwerbehinderteneigenschaft, Amtsärztliches Zeugnis vom Gesundheitsamt) oder Daten, aus denen politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen (wie Daten aus dem Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue), ist Rechtsgrundlage zudem Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g und/oder Buchstabe h DSGVO. Soweit im Rahmen des Bewer­bungsverfahrens ein amtliches Führungszeugnis angefordert wird, so erfolgt die Verarbeitung der dort enthaltenen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG in Verbindung mit Artikel 10 DSGVO. Soweit das Personalreferat im Bundesamt für Justiz mit Ihrer Einwilligung Ihre Personalakte aus einer vorherigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst heranzieht, ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der erhobenen Daten

Empfänger der Daten sind die Organisationseinheiten des Bundesamts für Justiz, die mit der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens betraut sind, insbesondere die Personalabteilung, im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsrechte die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und der Personalrat sowie die am Auswahlverfahren beteiligten Vertreter/innen der Fachbereiche, in denen der konkrete Personaleinsatz erfolgen soll.

Bei der Besetzung von Stellen im höheren Dienst wird darüber hinaus das Bundesministerium der Justiz beteiligt.

Ggf. setzt das Bundesamt für Justiz streng weisungsgebundene Dienstleister ein, die insbesondere in den Bereichen IT oder bei der datenschutzkonformen Vernichtung von Dokumenten Unterstützungsleistungen erbringen und mit denen gesonderte Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen wurden bzw. werden.

6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Ihre Bewerbungsunterlagen werden für die Dauer des Auswahlverfahrens gespeichert. Sofern kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, werden die von Ihnen übermittelten Daten sechs Monate nach Versand der Absage gelöscht. Sollten Sie sich auf Nachfrage im Ablehnungsschreiben mit einer Prüfung Ihrer Bewerbung für weitere geeignete Stellen im Bundesamt für Justiz einverstanden erklären, verlängert sich die Frist entsprechend, bis eine endgültige Absage ergeht, maximal jedoch bis 12 Monate nach dem ersten Ablehnungsschreiben. Per Post übersandte Bewerbungsunterlagen werden analog dazu datenschutzkonform vernichtet. Ein Hinweis, dass diese nicht zurückgesandt werden, befindet sich in der Ausschreibung.

7. Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Bewerberdaten werden grundsätzlich nicht in Staaten außerhalb der EU/EWR (Drittländer) übermittelt.

8. Ihre Datenschutzrechte

Sie haben unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO, § 34 BDSG). Weiter haben Sie die Rechte auf Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer im Bundesamt für Justiz gespeicherten Daten (Artikel 16 DSGVO), auf Löschung (Artikel 17 DSGVO, § 35 BDSG), auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO).

Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn (Artikel 77 DSGVO, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Nummer 6 BDSG) oder können die Stabsstelle Datenschutz im Bundesamt für Justiz zu etwaigen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen (Artikel 38 Absatz 4 DSGVO, § 6 Absatz 5 BDSG).

9. Umfang Ihrer Pflichten, uns Ihre Daten bereitzustellen

Sie müssen nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erforderlich oder zu deren Erhebung das Bundesamt für Justiz gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten wird das Bundesamt für Justiz in der Regel nicht in der Lage sein, den Bewerbungs- oder Auswahlprozess weiter auszuführen.

10. Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Referat I 1, Sachgebiet I 11, nutzt keine Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO.

11. Ihre Widerrufs- und Widerspruchsrechte (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 21 DSGVO)

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO (Datenverarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, oder zur Wahrung berechtigter Interessen) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, wird das Bundesamt für Justiz als Verantwortlicher Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechts­ansprüchen. Widerruf oder Widerspruch können jeweils formfrei an die oben genannte verantwortliche Stelle gerichtet werden (siehe Ziffer 2).

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